Kommende Änderungen zur Maskenpflicht ab 21.03.2022


Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft, die Gesetzeslage, u.a. zur Maskenpflicht, wird sich ab dem 21. März 2022 ändern und auch Auswirkungen auf das Schulleben haben. Das KMS-Schreiben mit den Änderungen liegt nun vor (17.03.2022), wir haben die Informationen ergänzt. Die Maßnahmen gelten bis zu einer neuen Regelung:

  • ab dem 21.03.2022, wird die Pflicht zum Tragen einer Maske für Schüler im Klassenzimmer und am Platz, in gemeinsamen Lerngruppen in der Grundschule fallen. Maskenpflicht auf sonstigen Begegnungsflächen (Gänge, Toilette etc.) bleibt bestehen. Die Schüler werden nach dem bisherigen Testsystem (2x die Woche Pooltests; eventuelle Selbsttests bei Fällen in der Klasse und Rückkehr an die Schule an nicht-Pooltest-Tagen) weiter getestet.
  • ab dem 28.03.2022, wird die Pflicht zum Tragen einer Maske für Schüler im Klassenzimmer und am Platz, in gemeinsamen Lerngruppen in Jahrgangsstufen 5 und 6 fallen. Maskenpflicht auf sonstigen Begegnungsflächen (Gänge, Toilette etc.) bleibt bestehen. Die Schüler werden nach dem bisherigen Testsystem (2x die Woche Pooltests; eventuelle Selbsttests bei Fällen in der Klasse und Rückkehr an die Schule an nicht-Pooltest-Tagen) weiter getestet.
  • Das freiwillige Tagen der Maske am Platz ist natürlich möglich und trägt zum Schutz des Schülers und der Mitschüler im Klassenzimmer bei.
  • Für die Schüler der Mittelschule ab Jahrgangsstufe 7 gilt weiterhin Maskenpflicht und das Testsystem mit 3x Selbsttests in der Woche (Mo, Mi & Fr), ebenso wie für alle Lehrkräfte und alle Fachkräfte der OGS.
  • Treten Positivfälle in den Jahrgangsstufen 1-6 auf, so gilt wieder die Maskenpflicht für einen Zeitraum von 5 Unterrichtstagen, an denen dann auch zusätzlich Schnelltests durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie weitere Erläuterungen zu bestehenden Maßnahmen hier und in diesem Artikel, die unabhängig von den Vorgaben zur Maskenpflicht sind.