Willkommen in der Kardinal Döpfner Schule

Die derzeitige Omikron-Welle hat nicht nur den Landkreis getroffen, sondern auch Spuren in der KDS hinterlassen. Auch wir waren von Corona-Ausfällen bei Schülern und Lehrkräften betroffen. Wir hoffen, dass wir trotzdem nach der Woche Faschingsferien, bei fallender Inzidenz, gesundet weiter machen können. Im Moment sind keine Lockerungen der Corona-Maßnahmen für das schulische Umfeld bekannt gegeben worden, durch die Lolli-Tests in den Jahrgangsstufen 5 und 6 erhöhen wir die Testsicherheit in der Schule nach den Ferien. Die Maskenpflicht beleibt im Schulgebäude und Klassenzimmern bestehen, bis sich am 19.03.2021 die bundespolitische Gesetzeslage ändert.
Aktuell gültige Maßnahmen finden sie hier und in diesem Artikel.

Aktuell anstehende Termine sind:

  • 07.03.2022 - Erster Schultag nach den Faschingsferien und Start der Lolli-Tests in den Jahrgangsstufen 5 und 6
  • 28.03.2022 - Schnuppertag für die zukünftigen Erstklässler (Gruppe 1), von 10:30 bis 11:15 Uhr
  • 04.04.2022 - Schnuppertag für die zukünftigen Erstklässler (Gruppe 2), von 10:30 bis 11:15 Uhr
  • 08.04.2022 - Letzter Schultag vor den Osterferien

Aktueller Prüfungskalender 2022 für den QUALI (9. Jgst.) und MA (10. Jgst.), bitte immer wieder auf Ergänzungen und Änderungen kontrollieren.

Wir an der KDS trotzen weiterhin den verschiedenen Virus-Varianten, setzen Maßnahmen um und geben unser Bestes den normalen Unterrichtsbetrieb aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund werfen wir nochmal einen Blick auf die Ereignisse der vergangenen Wochen:
Die vierten Klassen konnten ein paar Tage im Schullandheim Hobbach genießen. Mit zwei besonderen Weihnachtsaktionen brachten unsere Schüler Freude in die Herzen von alt und jung - Briefe mit Weihnachtswünschen an die Bewohner des Seniorenheims in Großwallstadt und einer großartigen Übergabe von Geschenken an das Kinderheim in Aschaffenburg. Die dritten Klassen warfen bei einem Expertenbesuch einen Blick in die Gegenwart und Zukunft der Robotik. Die Schüler der Prüfungsjahrgänge gehen mit Probeprojekten und fächerübergreifendem Arbeiten mit großen Schritte in Richtung QA und MA. Die sechsten Klassen konnten für eine Stunde ins Mittelalter abtauchen.

Die Kultusministerium hat die am 20.01.2022 veröffentlichten Vorgaben heute ergänzt und teilweise präzisiert. Hier geben wir eine leicht gekürzte Version der Elterninformation wieder, die Sie in Kürze auch auf der FAQ Seite des KMs finden werden:

Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?
Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen. Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen. Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?
Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet. Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test), wenn der Schüler keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Schülerinnen und Schülern, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind (doppelt geeimpft, geboostert, frisch genesen) wird empfohlen, in dieser Zeit ihre Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.

Aktuell anstehende Termine sind: