Wie geht es nach den Osterferien weiter?


Wir werden hier alle verfügbaren Informationen für die Schüler der KDS zusammenfassen, die den Start des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien betreffen. Bitte beachten Sie stets aktuelle Änderungen der Beschlussfassungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene (Schulamt Miltenberg).
Es liegt eine neue Informationsseite des Kultusministeriums für die Zeit nach den Osterferien vor.
*NEU*: Merkblatt des KM zur zeitlichen Gültigkeit von externen PCR-/Antigen-Tests.

Aktueller Stand der Dinge (Freitag, 09.04.2021 - 18:00 Uhr - Inzidenz im Landkreis unter 100)

  • Neue Definition des Begriffs "Abschlussklasse" durch die bayerische Staatsregierung: Die 4. Klasse der Grundschule wird als Abschlussklasse definiert. Das bedeutet, dass auch bei einer Inzidenz über 100 im Landkreis, die 4. Klassen nicht automatisch in den Distanzunterricht wechseln.
  • Beibehalten des aktuellen Stufenplans für den Wechsel zwischen Distanzunterricht und Wechsel-/Präsenzunterricht: Es gilt weiterhin für die Planungen in der Schule, der jeweils Freitags vom Inzidenzwert 100 abhängige Unterrichtsplan. Unter einem Wert von 100 findet weitgehend Präsenzunterricht (wie vor den Osterferien durchgeführt) statt, über einem Wert von 100 gehen die Jahrgangsstufen 1-3 und 5-8 in den Distanzunterricht.
  • Testangebote und Testpflicht/-nachweis: Für die Teilnahme der Schüler am Präsenz- und Wechselunterricht nach den Osterferien gilt die Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests vor Antritt des Unterrichts. Dies kann
    a) ein unter Aufsicht in der Schule durchgeführter Selbsttest mit negativem Ergebnis sein oder
    b) ein höchstens 48 Stunden alter (24 Stunden bei Inzidenz über 100) negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen vorgenommen werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest (wie bei a) ) reicht als Nachweis nicht aus.

    Die Testpflicht für alle wurde am 07.04.2021 im bayerischen Kabinett beschlossen. Es ist angedacht, zweimal in der Woche zu testen, bzw. einen Test nachzuweisen. Schnelltests für dieses Verfahren (Naseninnenwandabstrich; Test-Kits der Firma Roche) sind in der Schule verfügbar. Die Schüler der Mittelschule testen am Montag zur ersten mal, die Schüler der Grundschule aus organisatorischen Gründen der Vorbereitung am Dienstag. Der zweite Testtag der Woche wird der Donnerstag sein. Ab kommende Woche wird immer am Montag und am Donnerstag in der Schule getestet (Grund- und Mittelschule). Externe Tests bitten wir entsprechend der schulischen Testtage vorzulegen.
    Informationsschreiben des Kultusministeriums vom 09.04.2021 für die Eltern
    Meldebogen nach Positiv-Testung vom 09.04.2021, der den Eltern ausgehändigt wird, sollte ein Schnelltest in der Schule positiv ausfallen. Die Erziehungsberechtigten sind dazu verpflichtet das Gesundheitsamt zu informieren und die im Meldebogen beschriebene weitere Vorgehensweise einzuhalten (z.B. Absicherung durch einen weiteren PCR-Test). 

 Ein Erklärvideo zur allgemeinen Durchführung von Selbsttests finden sie auf dem Youtube-Kanal des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.youtube.com/watch?v=pO8OpCSH_t0