Hinweise zur Quarantänepflicht


Quarantänepflichtgilt:

- bei Kontakt mit Covid19-positiv getesteten Personen

oder

- nach Rückkehr aus einem Risikogebiet (Testung nach 5 Tagen)

Bitte lassen Sie ihr Kind auch zu Hause, wenn

- es starke Erkältungssymptome ohne Fieber zeigt.

-Sollten sich die Symptome nicht verschlimmern und kein Fieber dazukommen, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

- es stärker ausgeprägte Symptome wie Husten, Schnupfen, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall zeigt.

-Suchen Sie dann bitte einen Arzt auf. Dieser entscheidet im Zweifelsfall über eine Testung.

- es keinen Geruchs- oder Geschmackssinn mehr hat.

-Suchen Sie dann bitte einen Arzt auf.

Ihr Kind darf wieder zurückin den Unterrichtkommen, wenn

- es 36 Stunden fieberfrei war und 24 Stunden ohne Symptome (gelegentliches Husten und leichter Schnupfen ausgenommen) ist

oder

- ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.

Dies gilt für das aktuelle Infektionsgeschehen.

Bei stärkerem Infektionsgeschehen im Landkreis können

die aktuellen Bestimmungen verschärft werden.