Termine im Herbst 2021


Wir werden hier alle verfügbaren Informationen für die Schüler der KDS zusammenfassen, die den Unterrichtsbetrieb im Herbst 2021 betreffen. Bitte beachten Sie weiterhin Corona-Beschlussfassungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene (Schulamt Miltenberg). Die Gesamtübersicht verlegen wir hinter ein "Weiterlesen", wenn Sie den Artikel direkt anklicken.

Aktuell anstehende Termine sind:

  • 05.10.2021 - Konferenz; Änderungen im Stundenplan des Nachmittagsunterrichts / der OGS geben die Klassenleiter bekannt.
  • 07.10.2021 - "Faustlos"-Projekt in der GS (Veränderungen des Stundenplans geben die Klassenleiter bekannt)
  • 08.10.2021 - Schülersprecherwahl / Wahl der Verbindungslehrer (1. & 2. Stunde "Wahllokal" in der MS; Niedernberg wählt via "Briefwahl")
  • 12.10.2021 - Übertrittselternabend, 4. Klasse (20:00 Uhr; Ort, vorraussichtlich Mensa)
  • 19.10.2021 - Elternbeiratswahl (19:00 & Lehrerzimmer der KDS)


Aktueller Stand der Dinge in der Corona-Pandemie (24.10.2021 - 20:00 Uhr - Krankenhaus-Ampel "grün" )

  • Maskenpflicht (ab 04.10.2021):
    Die Maskenpflicht entfällt für alle Schüler, Lehrkräfte und das Schulpersonal im Unterricht, bei Schulveranstaltungen und in den OGS Gruppen am Platz. Die allgemeine Maskenpflicht im Schulgebäude und geschlossenen Räumen (Verkehrsflächen) bleibt (auch für Gäste) bestehen, 3G-Regeln sind für Eltern und andere kurzzeitige Besucher nicht vorgesehen. Hygienemaßnahmen, wie das Lüften und regelmäßige Händewaschen bleiben bestehen.
  • Testpflicht/-nachweis in der Schule:
    Für die Teilnahme der Schüler am Präsenzunterricht gilt weiterhin die Pflicht zum Nachweis eines negativen Tests vor Antritt des Unterrichts. Dies kann
    a) ein unter Aufsicht in der Schule durchgeführter Selbsttest mit negativem Ergebnis sein (3x die Woche in der Mittelschule, 2x die Woche in der Grundschule bei verfügbaren PCR-Pool-Tests) oder
    b) ein höchstens 48h alter negativer PCR- oder 24h alter POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde. Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren (z.B. in Miltenberg), bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen vorgenommen werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest (wie bei a) ) reicht als Nachweis nicht aus.
    Test, die in der Schule durchgeführt werden, bleiben auch über den 10. Oktober 2021 hinaus für die Schüler kostenfrei.
  • Testnachweis außerhalb der Schule: Kinder und Jugendliche gelten für Innenbereiche (3G-Regeln) im öffentlichen Raum (z.B. Restaurants, Turnhallen etc.) als "negativ getestet", wenn sie den Schulbesuch nachweisen können und dort regelmäßig getestet werden. Entsprechende Formulare/Schülerausweise werden von der Schule ausgehändigt und abgezeichnet. Der Schüler und die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für das Mitführen des Nachweises.
  • Testzeiten in der Schule:
    a) Montag, Mittwoch, Freitag beim dreifachen Test (Mittelschule und Grundschule, wenn noch keine PCR-Pool-Tests zum Schulstart verfügbar sind)
    b) Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag beim PCR-Pool-Test in der Grundschule
  • Quarantäneregelungen: Alle Anweisungen zur Quarantäne beschließt das Gesundheitsamt im Einzelfall, ein sich "frei-Testen" ist nach dem 5 Tag durch einen negativen PCR-Test oder POC-Antigen-Schnelltest vorgesehen. Verbleiben Schüler (als potenzielle Kontaktpersonen) in der betroffenen Klasse (Klassengruppe), so werden diese in den Folgetagen täglich in der Schule mit einem Selbsttest getestet, bis das Gesundheitsamt die täglichen Testungen wieder aussetzt. Genesene und vollständig geimpfte Personen sind von den Quarantänemaßnahmen ausgenommen.
  • Impfangebote für Schüler ab 12 Jahren: Schüler ab 12 Jahren können sich beim Kinder-/Hausarzt oder einem Angebot der Impfzentren jederzeit mit dem BioNTech-Impfstoff (zwei Impfungen bis zum vollständigen Impfschutz des Vakzins) impfen lassen. Der Impfstoff wurde für diese Altersgruppe von der StiKo freigegeben. Schüler ab 16 Jahren können sich ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten impfen lassen, jüngere Schüler brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.