Ampel auf ROT - Was bedeutet das für die Schüler der KDS


Ab Dienstag den 09.11.2021 springt die Krankenhausampel im Bayerndurchschnitt auf "ROT". Dies bedeutet, dass es in vielen Bereichen außerhalb der Schule Einschränkungen für die Schüler geben wird:

  • Schüler unter 12 Jahren - Da es für diese Gruppe noch keinen von der STIKO zugelassenen Impfstoff gibt, sind die Kinder nicht von der 2G Regel betroffen. Nachweise über die regelmäßige Testung (3G-Regel) ergeben sich, wie in den letzten Wochen, aus der regelmäßigen Teilnahme an den (Pool-)Tests in der Schule. Akzeptieren muss dies jedoch der Betreiber der Einrichtung (Fitnessstudios, Sportstätten, Bäder, Kino etc.), zu der 2G Zugang gewünscht ist oder wenn ein 3G+ Nachweis erfolgen müsste.
  • Schüler, 12 Jahre oder älter - Für diese Gruppe gilt, da es einen zugelassenen Impfstoff gibt, die Anwendung der 2G Regel (2-fach geimpft oder genesen mit Nachweis über die Genesung). Die in der Schule durchgeführten Pooltests (Grundschule) oder Schnelltests (Mittelschule) gelten nicht für einen Zugang zu der entsprechenden Einrichtung (Sportstätte, Kino etc.) mit 2G Zugang. Bis zum 31.12.2021 können Betreiber hier einen Ermessensspielraum zu Gunsten der Schüler gelten machen. 3G / 3G+ Zugang liegt, bei regelmäßiger Teilnahme an den (Pool-)Tests in der Schule (auch) im Ermessensspielraum des Betreibers.
  • Öffentlicher Nahverkehr - Hier gilt wieder Maskenpflicht (OP-Maske für die jüngeren, FFP2-Maske für die älteren) in Bus und Bahn.
  • Ende der Maßnahmen - Die oben genannten Maßnahmen für die Warnstufe "ROT" werden auf "GELB" zurückgefahren (2G wird zu 3G+/3G), wenn die Kriterien drei Tage in Folge unterschritten werden.
  • Update 15.11.2021 - Ab dem 16.11.2021 wird in der Gastronomie und weiteren Bereichen 2G in Bayern eingeführt. Durch unsere Lage im Grenzgebiet zu Hessen möchten wir auch darauf hinweisen, dass dort der "bayerische Unterrichtsnachweis" und die daraus abgeleitete Testung in der Regel nicht akzeptiert wird.