Termine und Bekanntmachungen ab Januar 2022


Liebe Eltern, Schüler und Mitglieder der Schulgemeinschaft,

wir werden an der KDS ab 10.01.2022 folgende Schutz-, Test- und Hygienemaßnahmen, basierend auf den aktuellen Kabinettsbeschlüssen auf Landes- und Bundesebene, fortführen und umsetzen:

  • Es gilt Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude und im laufenden Unterricht für die Grund- und Mittelschule. Für die Schüler der Grundschule gelten die üblichen Testtage der Pooltests (Mo/Mi oder Di/Do) plus Selbsttest an Montagen, für die Schüler der Mittelschule gelten die üblichen Testtage für Selbsttests (Mo, Mi und Fr). Einschränkungen im Pausensport und gemischte Unterrichtsgruppen (Religion, Werken, OGS-Gruppen etc.) gelten weiterhin.
  • Externe Personen, die das Schulgelände im laufenden Betrieb betreten, unterliegen den 3G-Regeln. Wir bitten dringend, sich nur mit den gültigen Nachweisen (schriftlich, elektronisch) nach Anmeldung im Sekretariat oder persönlich, bei Personen im Haus, im Schulhaus aufzuhalten. Einzelheiten zur Bestimmung haben wir hier hinterlegt.
  • Die Maßnahmen zum Umgang mit Erkältungssymptomen beschreiben wann Kinder zuhause bleiben müssen und unter welchen Bedingungen (und Testvarianten) sie wieder zurück in die Schule dürfen. Bitte lesen Sie die Hinweise und reagieren Sie bei einer Erkrankung entsprechen. Zur Vereinheitlichung der Testabläufe in der Schule werden Rückkehrer aus dem Krankenstand am Tag der Rückkehr mit einem Schnelltest getestet, sofern kein anderer Test vorliegt.
  • Alle Schüler nehmen an den Tests teil, unabhängig vom Status (genesen, 2x geimpft, geboostert); Genesene Grundschüler nehmen erst ab dem 28. Tag der attestierten Genesung wieder an den PCR-Pooltestungen teil und werden in der Zwischenzeit mit Schnelltests getestet. Für extern erbrachte Tests (PCR/Antigen) gelten die bisherigen Rahmenzeiten.
  • Quarantänevorgaben bei Positiv-Testung: Beachten Sie die individuellen Informationen des Gesundheitsamts und den Elternbrief des Kultusministeriums vom 20.01.2022.
  • Ferienrückkehrer aus dem Ausland: Kommt Ihr Kind nach den Ferien aus einen Hochrisikogebiet (oder Virusvariantengebiet) zurück, gilt für ungeimpfte Schüler die Quarantänepflicht von 10 Tagen, über die Sie durch die elektronische Einreiseanmeldung und darauf folgend, durch das Gesundheitsamt, hingewiesen worden sind.