Die Maskenpflicht endet am 03.04.2022


Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft, auf Grund der bundesgesetzlichen Rechtslage endet am 03.04.2022 die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude. Dies gilt für Schüler, Lehrkräfte und andere schulischen Mitarbeiter, sowie Besuchern.

  • Die Schüler werden nach dem bisherigen Testsystem der vergangenen Wochen weiter getestet. Quarantäneregeln und Vorgaben des Gesundheitsamts gelten weiterhin.
  • Besucher, z.B. Eltern oder Handwerker unterliegen den 3G-Regeln beim Betreten des Schulgeländes. Bitte führen Sie einen Nachweis bei sich und legen diesen im Sekretariat bzw. bei der besuchten Person vor.
  • Im ÖPNV gilt weiterhin Maskenpflicht, z.B. für die Fahrt im Schulbus. Schüler die mit dem Bus in die Schule kommen, brauchen also weiter die Maske auf dem Schulweg.
  • Das Kultusministerium und die Schule empfiehlt, auf Grund der immer noch hohen Infektionszahlen im Landkreis, das freiwillige Tragen der Maske in geschlossenen Räumen in der Schule, in gemischten Gruppen und nach bestätigten Infektionsfällen in der Klasse. Diese Empfehlung gilt besonders für die Abschlussklassen, um an allen Prüfungsteilen an der KDS teilnehmen zu können und nicht auf Nachtermine, auch an anderen Schulen, ausweichen zu müssen.
  • Die bekannten Hygienemaßnahmen (Abstand, Hände waschen, Lüften etc.) werden beibehalten.