Ablauf der Einschulungsphase – Schuljahr 2023/24
Welche Kinder werden zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig?
• Kinder, die zwischen dem 01.10.2016 und dem 30.09.2017 geboren wurden.
• Kinder, die bereits einmal vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
• Kinder aus dem letztjährigen Korridor (*01.07.2016 - *30.09.2016), bei denen die Einschulung verschoben wurde.
• Bei Kindern, die im Einschulungskorridor zwischen 01.07.17 und 30.09.17 geboren sind, kann die Einschulung auf das Jahr 2024 verschoben werden.
Schulpflichtige Kinder können vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn der Schulerfolg im ersten Schuljahr aufgrund körperlicher, geistiger, emotionaler oder sozialer Einschränkungen in Frage gestellt ist. Hierfür ist eine ärztliche Stellungnahme erforderlich. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung nach Abwägung aller vorliegenden Befunde.
Wenn Sie eine Verschiebung oder Zurückstellung wünschen, teilen Sie dies der Schule bitte schriftlich bis spätestens 24.03.2023 mit. Einen Vordruck für die schriftliche Erklärung erhalten Sie im Sekretariat der Schule oder auch per E-Mail von
Bei Zweifeln an der Schulfähigkeit eines Kindes führen wir einen Einschulungstest durch. Sie werden schriftlich über den Termin informiert und anschließend zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Für die Vorschulkinder findet im März vormittags eine Schnupperstunde in der Schule statt (ohne Eltern). Die Einladung dazu erfolgt über die Kindergärten.
Das Datenblatt zur Schuleinschreibung füllen Sie bitte vollständig aus und geben dies bis zum 28.02.2013 an die Schule zurück (per Mail, Post oder in den Briefkasten der Schule). Die rechtsformale Schuleinschreibung findet dann am 13./14.03.2023 statt. Eine Liste mit Terminvorschlägen dazu hängt rechtzeitig in Ihrem Kindergarten aus. Wir freuen uns auf unsere neuen Schulkinder und bedanken uns für Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen, Horst Kern, Rektor