Ergänzung zu den Coronavorgaben (01.02.2022)


Die Kultusministerium hat die am 20.01.2022 veröffentlichten Vorgaben heute ergänzt und teilweise präzisiert. Hier geben wir eine leicht gekürzte Version der Elterninformation wieder, die Sie in Kürze auch auf der FAQ Seite des KMs finden werden:

Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?
Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen. Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen. Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?
Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet. Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test), wenn der Schüler keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Schülerinnen und Schülern, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind (doppelt geeimpft, geboostert, frisch genesen) wird empfohlen, in dieser Zeit ihre Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.

Aktuell anstehende Termine sind: